ANN: Database Sigismund Righini on Art Imported into Switzerland, 1921-1925 / 1935-1937

Sigismund Righini amtete von 1921–1925 und 1935–1937 als Kunstgutachter für das Eidgenössische Departement des Innern (EDI). Er beurteilte die Kunstwerke, die Privatpersonen oder Galerien in die Schweiz importieren wollten und gab den Behörden ein Argumentarium für die Ablehnung oder Zulassung der Kunstwerke an die Hand. Sigismund Righini hat seine Gutachtertätigkeit in aufwändiger Kleinarbeit dokumentiert. Das EDI schickte ihm regelmässig Umschläge mit den zu bearbeitenden Gesuchen zu. Da er die Originalgesuche wieder an die Amtsstelle zurücksenden musste, fertigte er zwecks Nachvollziehbarkeit seiner Entscheide detaillierte Exzerpte dieser Gesuche an. Er hielt minutiös die Angaben fest zu den Gesuchstellern und Lieferanten der Bilder sowie die Eckdaten zu den zu importierenden Gemälden. Anhand der von den Gesuchstellern eingereichten Fotos fertige er sehr präzise Skizzen an. 

Ein Teil der Umschläge mit Righinis Exzerpten sind im Archiv der Stiftung Righini-Fries überliefert. Leider ist die Überlieferung lückenhaft und bildet nur einen Teil des tatsächlichen Gesuchsvolumen ab. Dennoch ist diese Quelle bedeutsam. Recherchen im Bundesarchiv haben ergeben, dass die Kunstimporte in der fraglichen Zeit nur bruchstückhaft dokumentiert sind. Die Originalgesuche sind nach der damals geltenden Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vernichtet worden. Die Dokumente im Besitz der Stiftung Righini-Fries stellen daher eine einzigartige Quelle dar. Sie werfen ein Schlaglicht auf den Kunsthandel in der Schweiz der 1930er Jahre und können der Provenienzforschung wertvolle Hinweise liefern.

Für weitere Informationen: www.righini-fries.ch/die-forschung/provenienzforschung/ / datenbank.kunstimporte.righini-fries.ch/intro/