Moderation
Prof. Dr. Christoph Zuschlag
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Professor für Kunstgeschichte der Moderne und der Gegenwart (19.-21. Jh.) mit Schwerpunkt Provenienzforschung / Geschichte des Sammelns; Leiter der Forschungsstelle Provenienzforschung, Kunst- und Kulturgutschutzrecht; Mitglied des Bonner Zentrums für Versöhnungsforschung, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Grußworte
Prof. Dr. Birgit Ulrike Münch
Prorektorin für Internationales der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Professorin für allgemeine Kunstgeschichte mit einem Schwerpunkt auf der Kunst der Niederlande
Prof. Dr. Martin Böse
Vorsitzender des Fachbereichs Rechtswissenschaft und designierter Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht
Dr. Andreas Görgen
Amtschef bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Dr. Michael Reitemeyer
Abteilungsleiter für Kultur, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Michaela Muylkens
Vorständin der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung
Prof. em. James Bindenagel
Sonderbotschafter a.D. der USA für Holocaustfragen
Alfred Fass
Holocaust-Überlebender der zweiten Generation und Erbe der jüdischen Familien Adelsberger (Nürnberg) / Isay (Amsterdam)
Vortrag
Was ist und was kann das „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art”?
Prof. Dr. Matthias Weller, Mag.rer.publ., MAE, Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Professor für Bürgerliches Recht, Kunst- und Kulturgutschutzrecht sowie Direktor des Instituts für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Leiter der interdisziplinären Forschungsstelle Provenienzforschung, Kunst- und Kulturgutschutzrecht (FPK); Gründungsmitglied des Bonner Zentrums für Versöhnungsforschung; akademischer Leiter des Projekts „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art“.
Kleiner Empfang im Foyer des Juridicums
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
vor fünf Jahren haben in Bonn Grundlagenforschungen zur Erarbeitung eines „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art“ (RRR) begonnen. Diese Forschungsarbeiten wurden durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanziert. Ca. 1.300 Fälle aus sechs Jurisdiktionen – Deutschland, Österreich, die Niederlande, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Schweiz – wurden seither erfasst und ihr normativer Gehalt vergleichend auf den Prüfstand gestellt: Welche Wertungspunkte kehren wieder? Wie und warum sind wiederkehrende Wertungspunkte jeweils beantwortet worden? Welche Argumente können im Verhältnis zu anderen systematisch überzeugen („Grammatik der Gründe“), welche weniger. Welche Prinzipien und Grundsätze leiten die Entscheidungsfindung? Welche Verfahrensbausteine aus der vorgefundenen Praxis können nach allgemein-verfahrenstheoretischen Prämissen überzeugen („best practices“), welche weniger. Die fundamentale Erfahrung aus dem Projekt ist eine in den komparativen Rechtswissenschaften schon immer beschriebene und gesuchte: Erst der Vergleich mit dem Anderen ermöglicht ein wirkliches Verständnis des Eigenen.
Aus unserer vergleichenden Arbeit ist ein Projekttext von ca. 1.100 Seiten entstanden: Acht Artikel – Art. 1 RRR bis Art. 8 RRR – umreißen die zentralen wiederkehrenden Fragenkreise in ausformulierten Regeln, welche die normative Essenz des Fragenkreises spiegeln soll. Manche Regeln sind eher knapp ausgefallen, andere betreffen einen hoch komplexen Fragenkreis und enthalten deswegen viele Absätze. Nach dem Normtext eines jeden Artikels folgt ein Kommentar, in dem erläutert wird, wie die vorgeschlagene Regel aus der vorgefundenen Praxis generiert wurde, welche Tendenzen in der Praxis die Regel stützen, welche anderen Tendenzen eher gegenläufig erscheinen. Danach analysieren Länderberichte die jeweilige Praxis der einzelnen Jurisdiktionen, dies zunächst immer in einem abstrakten Überblick zum jeweiligen Fragenkreis. Das darin in Bezug genommene Fallmaterial wird sodann systematisch geordnet in abstrahierenden Zusammenfassungen geschildert.
Wir möchten Ihnen unsere Arbeitsergebnisse auf der Abschlussveranstaltung des Projekts vorstellen und den Zugang zu unseren Texten für Sie freischalten. Wir freuen uns außerordentlich, dass wir zur Eröffnung dieser Veranstaltung zentrale Unterstützer und Förderer des Projekts für Grußworte gewinnen konnten. Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir Sie zu einem kleinen Empfang ein.
Bitte helfen Sie uns bei der Organisation und melden Sie sich gerne durch Email an sekretariat.weller@jura.uni-bonn.dean.
Bitte beachten Sie: Die Veranstaltung ist eine rein präsentische. Die Beiträge werden im Hörsaal aufgezeichnet und sind zum upload auf unserer Website vorgesehen. Mit Ihrer Anmeldung bzw. mit Ihrem Erscheinen im Hörsaal erklären Sie sich hiermit einverstanden.
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Einladung an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiterleiten.
Datenschutz: Wir speichern Ihre Email-Adresse aufgrund Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, früherer individueller Kontakte und/oder vermuteten wissenschaftlichen Interesses an der jeweiligen Veranstaltung. Selbstverständlich löschen wir Ihre Email-Adresse, wenn Sie dies wünschen. Ebenso geben wir gerne Auskunft zum Umgang mit Ihren Daten im Übrigen (hierzu wenden Sie sich bitte an sekretariat.weller@jura.uni-bonn.de).
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