Das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz ist umstritten. Untersucht wurde es bisher fast ausschließlich unter rechtlichen Gesichtspunkten. Im Rahmen des interdisziplinären DFG-Projektes „Nationales Kulturerbe. Das Kulturgutschutzgesetz im Spannungsfeld von Gemeinwohlinteressen und Privateigentum“ unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm und Prof. Dr. Charlotte Klonk haben Kunsthistorikerinnen und Rechtswissenschaftler erstmals gemeinsam und auf Grundlage umfangreicher Archivstudien die folgenreichen Anfänge des Abwanderungsschutzes aufgearbeitet und wiederkehrende Konflikte identifiziert. Auf dieser Grundlage konnten gemeinsame Vorschläge für den Vollzug und die Reform des Gesetzes zum Schutz von Kulturgut entwickelt werden.
Im Rahmen des Symposiums „Nationales Kulturerbe – Lehren aus 100 Jahren Abwanderungsschutz“ am Freitag, den 1. März 2024, werden die wesentlichen Forschungsergebnisse des Projektes präsentiert und im Anschluss mit Prof. Dr. Sophie Schönberger und Dr. Maria Obenaus diskutiert.
Programm:
Freitag, 01.03.2024
18:15–18:30 Uhr
Begrüßung und Vorstellung des Projektes durch Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm
18:30–19:00 Uhr
Nina Kathalin Kummer M.A.: Das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ seit 1945
19:00–19:30 Uhr
Theodor Schöllgen: Wozu Abwanderungsschutz? Aufgaben und Zielkonflikte seit 1919
19.30–19.45 Uhr
Prof. Dr. Charlotte Klonk: Nomen est Omen
19:45–20:30 Uhr
Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Sophie Schönberger und Dr. Maria Obenaus
Moderation: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm
20:30 Uhr
Empfang
Das Symposium findet im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin statt (Hauptgebäude, 1. OG, Unter den Linden 6, 10117 Berlin). Einlass ist ab 18 Uhr.
Nähere Informationen zum DFG-Projekt finden Sie unter dem folgenden Link: www.kunstgeschichte.hu-berlin.de/forschung/laufende-forschungsprojekte/nationales-kulturerbe-das-kulturgutschutzgesetz-im-spannungsfeld-von-gemeinwohlinteressen-und-privateigentum/
Kontakt: theodor.schoellgen@hu-berlin.de
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