TIAMSA News: Bonner Gesprächskreis Kunst- und Kulturgutschutzrecht (07.07.2021, 6pm, online)

Aktuelle Fragen zum Kunst- und Kulturgutschutzrecht: Mittwoch, 7. Juli 2021, 18 Uhr s.t., Videokonferenz (Zoom)

  1. Stiftungsrechtsreform und Restitution nationalsozialistischer Raubkunst

Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

2. Bewertung von Kunst im Steuer- und Zivilrecht

Dr. Henriette Boecken, Rechtsreferendarin am Landgericht Bonn

Die Frage, ob privatrechtlich organisierte Einrichtungen an einer freiwilligen Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut gehindert sind, stellt sich besonders für Stiftungen. In der Vergangenheit haben sich einzelne Stiftungsvorstände Restitutionsverlangen mit dem Argument widersetzt, Stiftungen dürften wegen des stiftungsrechtlichen Vermögenserhaltungsgebots keine solchen freiwilligen Leistungen erbringen. Demgegenüber heißt es in der Begründung des derzeit im Bundestag beratenen Gesetzentwurfs zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (BT-Drucks. 19/28173, S. 56), eine Rückgabe in Umsetzung der Washingtoner Prinzipien liege ‘regelmäßig’ im wohlverstandenen Interesse einer Stiftung. Der Vortrag ordnet diese Aussage vor dem Hintergrund des geltenden und künftigen zivilen Stiftungs- und steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts näher ein und plädiert für eine differenzierte Lösung. 

Bewertungsfragen stellen sich an vielen Stellen unserer Rechtsordnung – im Steuerrecht und Zivilrecht regelmäßig dann, wenn die Höhe eines Geldanspruchs vom Wert eines oder mehrerer Wirtschaftsgüter abhängt. Rechtlicher Vorgaben für die Bewertung bedarf es dann, wenn die Rechtsordnung aus Gerechtigkeitserwägungen einen Bewertungsmaßstab vorgibt, um eine willkürliche Zuordnung von Geldwerten zu verhindern. So kann beispielsweise der Erbe einer Kunstsammlung die einzelnen Werke zu einem beliebigen Preis verkaufen. Geht es aber um die Höhe der hierauf anfallenden Erbschaftsteuer oder um die Höhe des Pflichtteilsanspruchs eines übergangenen Erben, muss der Wert der Kunstgegenstände nach rechtlichen Vorgaben ermittelt werden. Der Vortrag skizziert, wie rechtliche Standards für die anlassgerechte Bewertung von Kunstgegenständen entwickelt werden können.

Im Anschluss an die Vorträge ist eine Diskussion vorgesehen. 

Wir freuen uns auf diese Veranstaltung mit zwei hoch aktuellen und praxisrelevanten Themen und laden Sie hierzu herzlich ein! Leiten Sie unsere Einladung gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter.

Melden Sie sich zur Teilnahme bitte formlos per Email an: sekretariat.weller@jura.uni-bonn.de.

Sie erhalten die Einwahldaten zur Videokonferenz via Zoom am Vortag der Veranstaltung.